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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


03.02.2022

Faxen ohne Faxen

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht Arbeitspapier zum Datenschutz bei der Nutzung von Telefax-Diensten

Die Übermittlung von Informationen per Telefax wird oftmals als altertümlich wahrgenommen. In der Praxis innerhalb wie außerhalb der öffentlichen Verwaltung verliert sie zwar allmählich an Bedeutung; die Schlichtheit und Robustheit der Telefaxübermittlung wird aber gerade dann geschätzt, wenn zeitgemäßere Kommunikationsmittel unerwartet ausfallen. Das Telefax bietet eine Rückfallebene: Eine schnelle schriftliche Kommunikation bleibt im Grundsatz möglich, auch wenn IT-Systeme des Absenders oder des Empfängers gerade nicht einsatzfähig sind.

Ebenso wie bereits die Fernschreiber werden Faxgeräte irgendwann der Vergangenheit angehören. Bis dahin ist ihr Vorhandensein ein Gradmesser für das Fortschreiten der Digitalisierung: Wenn das Versenden verschlüsselter E-Mails so unkompliziert möglich ist wie das Versenden eines Faxes, und wenn in die Stabilität der dafür benötigten IT-Systeme so vertraut werden kann wie in die Verfügbarkeit von Telefax-Diensten, wird diese Technik das Ende ihres Lebenszyklus erreichet haben.

Da dieser Zeitpunkt noch in der Zukunft liegt, erläutert der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz in seinem neuen Arbeitspapier "Datenschutz bei der Nutzung von Telefax-Diensten", was Absender und Empfänger tun können, um die Kommunikation per Telefax so datenschutzsicher wie möglich zu gestalten. Das Papier beschreibt für den Faxversand wie für den Faxempfang typische Risikoszenarien und gibt konkrete Abhilfemaßnahmen an die Hand. Zudem erläutert es, wie die Verantwortlichen ihren Rechenschaftspflichten nachkommen können.

Prof. Dr. Thomas Petri: "Das neue Arbeitspapier propagiert nicht die Wiederentdeckung des Telefaxes. Es akzeptiert den noch immer bestehenden Bedarf an dieser Technik und leitet zu einem jedenfalls unter Datenschutzgesichtspunkten zeitgemäßen Einsatz an. Ein Ziel der Digitalisierung sollte immer bleiben, unkomplizierte, verlässliche und datenschutzoptimierte Kommunikationsinstrumente bereitzustellen, welche das 'Faxen' möglichst bald überflüssig machen."

Das neue Arbeitspapier steht auf https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik "Datenschutzreform 2018" zum Download bereit.

Prof. Dr. Thomas Petri

Hinweis:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.