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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


30.05.2022

Mit Risiken umgehen

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz erklärt, wie das im Datenschutzrecht geht

Der Umgang mit Risiken ist nicht immer einfach. Das ist auch im Datenschutzrecht so. Damit bayerische öffentliche Stellen Risiken bei der Verarbeitung personenbezogener Daten noch leichter aufspüren und bewältigen können, hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz seine Erkenntnisse zu diesem Thema in einer neuen Orientierungshilfe zusammengefasst.

Das Papier "Risikoanalyse und Datenschutz-Folgenabschätzung" stellt Methode und Bausteine einer datenschutzrechtlichen Risikoanalyse vor, erläutert die Erarbeitung technisch-organisatorischer Maßnahmen und gibt Praxishinweise für die Durchführung von Risikoanalysen. Besonderen Wert legt das Papier auf den Gedanken der Skalierung: Risikoanalysen müssen nicht in jedem Fall aufwändig sein; je nach Anlass sind verschiedene "Ausbaustufen" möglich. Das wird anhand mehrerer konkreter Anwendungsfälle dargestellt.

Dabei ist die neue, 82 Seiten starke Orientierungshilfe nur das Kernstück eines umfangreicheren Informationspakets zum Thema "Risiko im Datenschutz". Zu diesem Paket gehört insbesondere ein Set von Formularen, welche die Durchführung von Risikoanalysen anleiten und eine ordnungsgemäße Dokumentation unterstützen sollen. Der bereits vorhandene "Werkzeugkasten" wird auch in Zukunft weiter ergänzt.

Prof. Dr. Thomas Petri: "Mein Informationsangebot versetzt auch kleinere Staatsbehörden und Kommunen in die Lage, mit Datenschutzrisiken adäquat umzugehen. Es enthält Werkzeuge, die zu einem strukturierten und systematischen Vorgehen anleiten. Der Einsatz dieser Werkzeuge ist an zahlreichen Beispielen erläutert. Wer sie ausprobiert, wird feststellen, dass eine Risikoanalyse kein theoretisches Glasperlenspiel ist, sondern einen ganz konkreten Nutzen hat."

Die neue Orientierungshilfe kann wie auch die übrigen Elemente des Informationspakets auf der Seite https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik "DSFA" kostenfrei heruntergeladen werden.

Prof. Dr. Thomas Petri

Hinweis:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.