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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


24.05.2023

Personenbezogene Daten auf Weltreise

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht neue Orientierungshilfe zu Internationalen Datentransfers

Die Welt der Datenschutz-Grundverordnung hat leider Grenzen. Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gibt es selten mehr, meistens erheblich weniger Datenschutz. Gleichwohl nutzen auch bayerische öffentliche Stellen transfergeneigte Betriebsmittel aus Drittländern, oder sie legen auf andere Weise solche Daten einem Empfänger "von außen" offen. Die Datenschutz-Grundverordnung möchte personenbezogene Daten aus ihrem Geltungsbereich möglichst auch über dessen Grenzen hinaus schützen und hält dafür ein recht komplexes Regelwerk bereit. Das bereitet nicht nur Verantwortlichen, sondern auch Datenschutz-Aufsichtsbehörden einiges Kopfzerbrechen. Die Diskussion über dieses Regelwerk ist seit einigen Jahren im Fluss und noch nicht an einem Ende angelangt.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz legt nun eine neue Orientierungshilfe "Internationale Datentransfers" vor, die den aktuellen Stand der Rechtsentwicklung nachzeichnet und daraus Hinweise für die Verwaltungspraxis der bayerischen öffentlichen Stellen ableitet. Die nach der "Schrems II"-Entscheidung entstandenen Wegweisungen des Europäischen Datenschutzausschusses sind ebenso berücksichtigt wie einschlägige Verlautbarungen der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sowie der geplante Beschluss nach Art. 45 Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Kommission zu Datentransfers in die USA.

Prof. Dr. Thomas Petri: "Drittlandtransfers sind auch im Alltag der bayerischen Staatsbehörden und Kommunen ein wiederkehrendes Thema, stammen doch die gängigen Produkte für IT-Dienstleistungen oftmals aus dem Nicht-EU-Ausland. Sobald personenbezogene Daten im Spiel sind, führen Drittlandbezüge häufig zu rechtlichen Komplikationen. Verantwortliche sollten gleichwohl nicht ‚den Kopf in den Sand stecken‘, sondern sich den Herausforderungen stellen. Dabei möchte die neue Orientierungshilfe Unterstützung bieten. Auch bei Drittstaatentransfers gilt: Mit genügend Wissen werden viele Probleme beherrschbarer."

Die Orientierungshilfe "Internationale Datentransfers" steht seit heute auf https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik "Datenschutzreform 2018" zum kostenfreien Download bereit.

Prof. Dr. Thomas Petri

Hinweis:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.