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Pressemitteilung
des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
14.01.2025
Elektronische Patientenakte für alle: individuelle Anpassung möglich
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht Beitrag zu den Widerspruchsrechten bei der elektronischen Patientenakte
Seit 2021 haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA) zu erhalten. Bislang mussten die Versicherten dazu auf ihre Krankenkasse zugehen und einen entsprechenden Antrag stellen. Ab dem 15. Januar 2025 wird dieses System grundlegend geändert. Die Krankenkassen müssen nun für jeden Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung eine ePA einrichten, wenn der Versicherte dem nicht widerspricht.
Mit der neuen ePA soll die Gesundheitsversorgung digital weiter ausgebaut werden. Bisher papiergebundene Prozesse wie zum Beispiel die Übermittlung von Befund- oder Behandlungsberichten sollen so beschleunigt werden. Die ePA soll einen schnellen Zugriff auf Gesundheitsinformationen ermöglichen und die Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken vereinfachen.
Weil in der ePA Gesundheitsdaten hinterlegt sind, können die Versicherten selbst darüber bestimmen, ob und wem sie ihre Daten in dieser Form zugänglich machen wollen. Der Gesetzgeber hat sich für eine Widerspruchslösung entschieden ("Opt-out"). Die Versicherten können entweder der Vorhaltung einer ePA insgesamt widersprechen oder bestimmte Verarbeitungen ihrer Daten durch Widerspruch "blockieren". Die einzelnen Widerspruchsrechte sind differenziert und nicht immer "selbsterklärend" geregelt.
Prof. Dr. Thomas Petri: "Die ePA hat viele Vorteile. Der Gesetzgeber gewährleistet ein hohes Maß an Selbstbestimmung für die Patientinnen und Patienten mit einer komplexen Regelung zu Widerspruchsrechten. Mein neues Papier möchte den Zugang zu dieser Materie erleichtern, damit jeder gut informiert entscheiden kann, welche Konfiguration der ePA den eigenen Bedürfnissen am besten entspricht."
Das Papier "Widerspruchsrechte der Versicherten bei der elektronischen Patientenakte" steht seit Dezember 2024 unter https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/aki56.pdf zum kostenfreien Download bereit.
Prof. Dr. Thomas Petri
Hinweis:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.