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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Beschwerde (Art. 77 DSGVO, Art. 20 Abs. 1 BayDSG)
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Mit dem nachfolgenden Formular können Sie eine Beschwerde einreichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass eine Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten durch eine bayerische öffentliche Stelle gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt und Sie in Ihren Rechten verletzt (Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO - und Art. 20 Abs. 1 sowie Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 Bayerisches Datenschutzgesetz - BayDSG).
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz ist zuständige Aufsichtsbehörde nach Art. 51 DSGVO und überwacht die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei den bayerischen öffentlichen - insbesondere staatlichen und kommunalen - Stellen (siehe Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayDSG). Wenn Sie sich über eine nicht-öffentliche Stelle mit Sitz in Bayern (beispielsweise ein in Bayern ansässiges privatwirtschaftliches Unternehmen) beschweren möchten, nutzen Sie bitte das Beschwerde-Formular des Landesamtes für Datenschutzaufsicht als hierfür zuständige Aufsichtsbehörde: https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html.
Es steht Ihnen grundsätzlich frei, Felder in diesem Formular nicht auszufüllen (Ausnahme: "Pflichtfelder"). Bitte beachten Sie aber, dass vollständige Angaben bei der Bearbeitung Ihrer Beschwerde sehr hilfreich sind, und ohne ausreichende Informationen eine Bearbeitung unter Umständen nicht möglich ist.
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