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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 27.01.2005

3. Schlussbemerkung

Ich bin nunmehr im zehnten Jahr meiner Tätigkeit im Datenschutz. Dies hat mich veranlasst, meinen ersten Bericht über das Jahr 1994 nochmals zur Hand zu nehmen. Ein Satz aus meinen damaligen Eingangsworten ist zum Motto meiner Tätigkeit und der Datenschutzberichte geworden: Datenschutz ist Grundrechtsschutz. In diesem Sinn gehört der Datenschutzbeauftragte zu den Institutionen, denen ein Wächteramt zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger übertragen ist. Ich sehe deshalb meine Aufgabe in erster Linie darin, für datenschutzkonforme und für datenschutzfreundliche Lösungen einzutreten. Das soll mich aber nicht daran hindern darzulegen, welche Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig ist, wenn insoweit Zweifelsfragen bestehen. Auch dazu enthält der Tätigkeitsbericht Ausführungen.

In diesem Sinn empfehle ich die folgenden Ausführungen der Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger und der angesprochenen Verwaltungen.