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Pressemitteilung
des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
20.02.2015
Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Verfolgung des Nutzerverhaltens im Internet
Europarechtliche Vorgaben vollständig in deutsches Recht umsetzen
Rechtssicherheit bei Cookies schaffen
Cookies und verschiedene andere Technologien ermöglichen die Verfolgung des Nutzerverhaltens im Internet.
Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (E-Privacy-Richtlinie, Art. 5 Abs. 3, RL 2002/58/EG) gestattet die Speicherung von Informationen oder den Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Nutzers gespeichert sind, jedoch nur, wenn der Nutzer dazu seine Einwilligung gegeben hat.
Das Telemediengesetz setzt diese europarechtlichen Vorgaben allerdings nur unvollständig in deutsches Recht um. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordern daher in einer Entschließung, diese Vorgaben nunmehr vollständig in nationales Recht umzusetzen.
Die Entschließung wird nachdrücklich durch den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. unterstützt (www.vzbv.de (externer Link)).
Dr. Thomas Petri